Das Amtsgericht Euskirchen stellt das Strafverfahren gegen den Mandanten wegen Verdachts der Beihilfe zur Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) mit Zustimmung der Verteidigung gegen eine Geldauflage von 1000 € gemäß § 153a StPO ein.
Das Landgericht Düsseldorf bestätigt im Beschwerdeverfahren die Auffassung der Verteidigung: Die Staatskasse ist nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz verpflichtet, den Mandanten nicht nur für die Durchsuchung bei ihm selbst, sondern auch für die Durchsuchung bei der Kapitalgesellschaft zu entschädigen, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum folgt den Anregungen der Verteidigungsschrift und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gemäß § 398 AO auflagenfrei wegen Geringfügigkeit ein.
Teilnahme an der gemeinsamen Veranstaltung der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und des Finanzgerichts Düsseldorf: Steuerrecht in Zeiten der Krise.
Teilnahme am 22. IWW Kongress Praxis Steuerstrafrecht.
Das Amtsgericht Neuss stellt am 4. Hauptverhandlungstag mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligter das Strafverfahren gegen den Mandanten, den ehemaligen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 1500 € ein.
Teilnahme an der Veranstaltung der TeleTax: Steuerfahndung - das Wichtigste aus Sicht des Steuerberaters.
Teilnahme an der Veranstaltung der TeleTax: Neue Pflichten für Steuerberater aus dem Geldwäschegesetz (GwG).
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgt den Anregungen der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 153 StPO ein.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts: Schnittstellen Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht – Aktuelle BGH-Rechtsprechung.
Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald eröffnet das Promotionsverfahren auf der Grundlage meiner Dissertationsschrift: „Das wirtschaftstrafrechtliche Mandat unter der Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Manager“.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, in dem ihm die Hinterziehung von Umsatzsteuer in Höhe von mehreren Mio. Euro vorgeworfen wurde, gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Teilnahme an der Veranstaltung des DüsseldorferAnwaltsservice: "Best of" Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung, Vergütung, Sanierungsrecht, Privatinsolvenz, Anfechtung.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts des Betruges, des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung nach rund 6-jähriger Ermittlung mangels hinreichenden Tatverdachts bzw. wegen Geringfügigkeit ein. Die Staatsanwaltschaft folgt damit dem umfassenden Verteidigungsvorbringen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Wegen möglicher Vermögensschäden des Mandanten infolge einer Durchsuchung verweist die Staatsanwaltschaft auf das gesetzliche Entschädigungsverfahren.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts: Gesellschafter-, Geschäftsführer-, und Beraterhaftung in der Insolvenz - Fokus: COVID -19- Pandemie - Insolvenzaussetzungsgesetz vom 25.03.2020.
Teilnahme an der Veranstaltung der SteuerberaterAkademie Düsseldorf: Erstellung einer Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Die Agentur für Arbeit hebt im Widerspruchsverfahren ihren Bescheid auf, mit dem einem ausgeschiedenen Geschäftsführer das beantragte Arbeitslosengeld verwehrt wurde. Zugleich wird das ALG bewilligt Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt die Agentur für Arbeit.
Teilnahme an der Jahrestagung von wistros e.V. an der Universität Osnabrück. Thema: "Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in Unternehmen und Ermittlungsverfahren".
Teilnahme an der Jahrestagung der Wirtschaftsstrafrechltichen Vereinigung mit dem Thema: "Primär- und Sekundärrechtsordnung im Wirtschaftsstrafrecht".