Teilnahme an der Veranstaltung der DAA DeutscheAnwaltAkademie: Steuerstrafrecht - Materielles Recht - Prozessuale Besonderheiten - Verteidigung.
Teilnahme an der Veranstaltung der DAA DeutscheAnwaltAkademie: Corporate Compliance und Organhaftung.
Das Landgericht Düsseldorf weist die Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gegen den Mandanten ab. Das Gericht folgt dem Vorbringen des Beklagten, er habe als Empfänger der angefochtenen Zahlungen keine Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft gehabt.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten als angeblichen faktischen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Das Landgericht Düsseldorf weist die auf die Insolvenzanfechtung gemäß § 133 InsO gestützte Klage des Insolvenzverwalters gegen den Mandanten überwiegend ab und verurteilte den Mandanten lediglich zur Zahlung von 29 % der Klageforderung.
Das Amtsgericht Celle stellt das Strafsverfahren gegen den Mandanten, einen ehemaligen Geschäftsführer einer Baugesellschaft, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 4.000,00 EUR ein.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen ehemaligen Geschäftsführer einer Baugesellschaft, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 4.000,00 EUR ein.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen ehemaligen Geschäftsführer einer im Gesundheitswesen tätigen Kapitalgesellschaft, wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges zum Nachteil einer Krankenkasse gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 5.000,00 EUR ein.
Das Finanzamt Düsseldorf-Mitte folgt dem Vorbringen der Einspruchsbegründung und nimmt den Haftungsbescheid gegen den Mandanten, mit dem dieser als angeblicher faktischer Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in die Haftung genommen wurde, in vollem Umfang zurück.
Das Amtsgericht Viersen stellt am vierten Hauptverhandlungstag das Strafverfahren gegen die Mandantin wegen Einbruchdiebstahls und Betruges gemäß § 154 StPO auf Kosten der Staatskasse ein und verurteilt die Mandantin lediglich wegen Beihilfe zum Diebstahl in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kleve verurteilt den Mandanten nach 16 Hauptverhandlungstagen wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Schmuggel zu einer Freiheitsstrafe. Revision zum Bundesgerichtshof ist eingelegt.
Das Amtsgericht Mönchengladbach stellt das Strafverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts des Betruges gemäß § 154 StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Dieses hatte der Schadenersatzklage der Mandanten gegen ihren Steuerberater überwiegend stattgegeben. Der StB hatte sie als Organe einer Kapitalgesellschaft nicht auf den Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft hingewiesen. Dadurch versäumten die Mandanten die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrages, was zu einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter und damit zu einem Vermögensschaden führte.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellt das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gemäß der Anregung der Verteidigung gemäß § 153a StPO gegen die Auflage ein, die Beitragszahlung an die Sozialversicherungsträger vorzunehmen.
Teilnahme am 6. Kölner Insolvenzstrafrechtstag der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
Teilnahme an der Veranstaltung des Bundesverbands ESUG und Sanierung Deutschland e.V.: Haftung und Strafbarkeit des Sanierungsgeschäftsführers – Risiken erkennen und vermeiden.
Teilnahme an der an Veranstaltung der DüsseldorferAnwaltService GmbH: „Düsseldorfer Strafrechtsdialog“, Aktuelles aus der und für die Hauptverhandlung.
Das Landgericht Düsseldorf weist, wie beantragt, den Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters als mutwillig zurück, mit dem dieser Prozesskostenhilfe für eine Inanspruchnahme des Mandanten im Wege der Insolvenzanfechtung begehrte.
Das Amtsgericht (Schöffengericht) Koblenz bricht die Hauptverhandlung gegen den Mandanten wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall nach 6. Hauptverhandlungstagen ab, weil der Mandant aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig geworden ist. Sollte der Mandant wieder verhandlungsfähig werden, beginnt die Hauptverhandlung zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt neu.
Teilnahme an der Jahrestagung von wistros e.V. an der Universität Osnabrück. Thema: "Internal Investigations - Private Ermittlungen im Spannungsfeld von Rechtsstaatsprinzip, fairem Verfahren und Aufklärungsinteresse"
Teilnahme an der Jahrestagung der Wirtschaftsstrafrechltichen Vereinigung mit dem Thema: "Dazu hab ich ``nen Fall - Praxisprobleme im Wirtschaftsstrafrecht"