Teilnahme an der Veranstaltung der DAA DeutscheAnwaltAkademie: Die strafrechtlichen Risiken des Beraters.
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.: Haftung von Organen einer Kapitalgesellschaft.
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.: Effektive Verteidigung bei strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen (einschließlich digitaler Ermittlungsmethoden), Untersuchungshaft und Vermögensabschöpfung.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung auf der Grundlage der umfassenden Verteidigungsschrift gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit auflagenfrei ein.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Teilnahme am 20. IWW Kongress Praxis Steuerstrafrecht.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf stellt das Ermittlungsverfahren gengen den Mandanten, einen Steuerberater, wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Die Ermittlungen dauerten über drei Jahre und veranlassten u.a. eine Durchsuchung der Kanzleiräume. Es wird nun ein Entschädigungsverfahren nach dem StrEG eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 StGB auf Anregung der Verteidigung gemäß § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 3.000,00 EUR ein.
Nach umfassender Erörterung der Sache vor dem Finanzgericht Düsseldorf schließen der Mandant und das beklagte Finanzamt Düsseldorf-Mitte in der mündlichen Verhandlung eine tatsächliche Verständigung: Die Haftung des Mandanten als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für Steuerschulden der Gesellschaft wird auf 50 % der in den angegriffenen Haftungsbescheiden ausgewiesenen Haftungssumme reduziert.
Das Schöffengericht Aachen stellt mit Zustimmung der Verteidigung das Strafverfahren gegen den Mandanten wegen des Tatvorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitentgelt (§ 266a StGB) in Höhe von 300.000,00 € gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000,00 € ein und hebt die bereits anberaumten 8 Hauptverhandlungstage auf.
Das Jugendschöffengericht Mönchengladbach verurteilt den Mandanten nach 4-tägiger Berufungshauptverhandlung wegen Raubes und versuchten schweren Raubes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Revision ist eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts der Unterschlagung gemäß § 170 StPO mangels hinreichenden Tatverrdachts ein.
Das Jugendschöffengericht Mönchengladbach folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung und spricht den Mandanten vom Vorwurf des Diebstahls, der räuberischen Erpressung und der Körperverletzung frei.
Teilnahme am 5. Kölner Insolvenzstrafrechtstag der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf folgt der Anregung der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung gemäß § 398 AO wegen Geringfügigkeit auflagenfrei ein.
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.: Insolvenzanfechtung - Geschäftsführerhaftung - Sanierungsrecht.
Teilnahme am Wormser Steuerstrafrechts-Dialog an der Hochschule Worms mit dem Thema: "Straffreiheit bei Steuerhinterziehung: Rücktritt vom Versuch, Berichtigungserklärung und Selbstanzeige".
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.: Erfolgreiche Beratungs- und Verteidigungsstrategien im internationalen Steuerstrafrecht.
Das Landgericht Düsseldorf gibt der Schadenersatzklage der Mandanten gegen ihren Steuerberater überwiegend statt. Dieser hatte sie als Organe einer Kapitalgesellschaft nicht auf den Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft hingewiesen. Dadurch versäumten die Mandanten die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrages, was zu einer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter und damit zu einem Vermögensschaden führte.
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.:Managerhaftung - Compliance - Aspekte der D&O.
Das Lawyer Monthly Magazine nimmt Bernd Guntermann in die Liste der 100 besten Rechtsanwälte Deutschlands 2018 auf. Die Auszeichnungen in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht basieren auf einer Befragung der Leser des Magazins, die u.a. in den Führungsebenen und Rechtsabteilungen deutscher Industrieunternehmen tätig sind.
Teilnahme an der Jahrestagung von wistros e.V. an der Universität Osnabrück. Thema: "Spannungsfeld Unternehmensinsolvenz: Zwischen wirtschaftlicher Krise und strafrechtlicher Sanktion".
Die Staatsanwaltschaft Lübeck folgt den Anregungen der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts des Prozessbetruges und der falschen uneidlichen Aussage gegen eine Geldauflage von 500,00 EUR gemäß § 153a StPO ein.