Teilnahme an der Veranstaltung der DAA DeutscheAnwaltAkademie: Haftungsstrukturen in der Unternehmenskrise.
Das Landgericht Düsseldorf gibt der Beschwerde gegen einen Beschlagnahmebeschluss statt und verpflichtet die Staatsanwaltschaft, Dateien und Dokumente aus der Ermittlungsakte zu entfernen, weil es sich um beschlagnahmefreie Verteidigungsunterlagen handelt. Das Gericht bestätigt die Rechtsauffassung, dass auch vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens erstellte Dokumente Verteidigungsunterlagen darstellen können.
Die Redaktion des Juve-Verlags zeichnet die Sozietät Wilhelm, der ich als Of Counsel angehöre, als "Kanzlei des Jahres für Versicherungsrecht" aus. In der Laudatio heißt es zur Begründung u.a.: "Weitsichtig hat Wilhelm auch angrenzende Gebiete entwickelt. So loben Wettbewerber die Zusammenarbeit mit Bernd Guntermann, der die Schnittstelle zum Strafrecht besetzt".
Zur Laudatio: https://www.juve.de/handbuch/de/2018/eintrag/15611
Teilnahme am 19. IWW Kongress Praxis Steuerstrafrecht.
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.: Aktuelles GmbH-Strafrecht.
Teilnahme an der Veranstaltung des DAI Deutsches Anwaltsinstitut e.V.: Haftung im Steuerrecht.
Teilnahme an der Veranstaltung des BV ESUG und Sanierung e.V.: Hinweis- und Warnpflichten des Steuerberaters bei Insolvenzreife des Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgt der Anregung der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 153 StPO ein.
Die Staatsanwaltschaft Stralsund folgt den Ausführungen der 60 Seiten umfassenden Verteidigungsschrift und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, den Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit ein.
Das Landgericht Düsseldorf gibt der Klage gegen einen Versicherer durch Grundurteil statt und verurteilt diesen unter der Strafrechtsschutzversicherung zur Übernahme des Kosten, die der Mandantin durch die Verteidigung eines Mitarbeiters gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung entstanden sind.
Nachdem zu den Tatvorwürfen mit einer umfassenden Verteidigungsschrift Stellung genommen wurde, stellt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts des Betruges und der Insolvenzverschleppung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
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