Die Staatsanwaltschaft Hagen folgt dem Vorbringen der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen die Mandantin wegen des Verdachts der Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckunggemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Interview mit Alina Freimann für die WDR-„True-Crime“-Sendung MordOrte
am 14. November 2024.
Teilnahme an der Veranstaltung der Deutschen Anwaltakademie: „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“.
Teilnahme an der Veranstaltung der Deutschen Anwaltakademie: „Rechtsvertretung vor dem FG mit Blick auf die Nichtzulassungsbeschwerde“.
Teilnahme an der Veranstaltung der Juristischen Fachseminare: „Die Gesellschaft in Krise und Insolvenz“.
Endlich ist der neu gestaltete 6. Band des Großkommentars Bruck/Möller VVG in der 10. Auflage erschienen, der von Prof. Roland
Michael Beckmann und Prof. Robert Koch herausgegeben wird.
Erstmals durfte ich an dieser Auflage als Autor mitwirken und habe Beiträge zum Strafrechtsschutz
der ARB und zur Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung beigesteuert. Die Bearbeitung hat mir viel Freude bereitet.
Vielen Dank an die Herausgeber und die
weiteren Autoren dieses Bands Prof. Alexander Bruns und PD Julian Rapp sowie an De Gruyter für die schöne Zusammenarbeit.
Teilnahme an der Veranstaltung der Deutschen Anwaltakademie: "Betriebsprüfung im Grenzbereich zur Steuerhinterziehung".
Die Staatsanwaltschaft Verden folgt der Argumentation der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, den Sanierungsgeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts des Bankrotts gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Die Staatsanwaltschaft Verden folgt der Argumentation der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, den Sanierungsgeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Teilnahme an der Veranstaltung der Juristischen Fachseminare: „Do´s und Dont´s im Zivilprozess (insbesondere vor der Kammer für Handelssachen)“.
Die Staatsanwaltschaft Köln folgt der Argumentation der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen ehemaligen Geschäftsführer mehrerer Kapitalgesellschaften, wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und weiterer Insolvenzdelikte (Bankrott, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt u.a.) mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit ein.
Die Staatsanwaltschaft Aachen stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, den ehemaligen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts des Kreditbetruges mit einem behaupteten Schaden von mehr als 1 Mio. € mit Zustimmung der Verteidigung gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 € gemäß § 153a StPO ein.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts: „Das Mandat im Steuerstrafrecht“.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts: „Managerhaftung in der Insolvenz“
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld schließt sich den Ausführungen der Verteidigung an und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen ehemaligen Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts gemäß § 170 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts und im Übrigen gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit ein.
Teilnahme an der Veranstaltung der juristischen Fachseminare: „Verteidigung in Insolvenzstrafsachen – Besonderheiten, Risiken und Chancen“.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf stellt das Ermittlungsverfahren gegen die Mandantin wegen des Verdachts der Umsatzsteuer-Hinterziehung in Höhe von rund 30 TEUR mit Zustimmung der Verteidigung gegen eine Geldauflage von 2500 € gemäß § 153a StPO ein.
Teilnahme an der Veranstaltung der TeleTax: „Entsorgung von Pensionszusagen an einen Gesellschafter-/ Geschäftsführer“.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim folgt den Ausführungen der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten wegen des Verdachts der Geldwäsche gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Die recht + schaden veröffentlicht im Heft 23-24/2023 unter dem Titel „Strafrechtsschutz in der D&O-Versicherung“ meine Anmerkungen zum Beschluss des OLG Hamm vom 13. Juli 2023 (20 U 64/22).
Teilnahme an der Veranstaltung des Vereins Fehlurteil und Wiederaufnahme e. V. „Vernehmungsbedingt-falsche Beschuldigtenaussagen“.
Teilnahme an der Veranstaltung „Wirtschaftsstrafrecht“ des Düsseldorfer Anwaltvereins.
Teilnahme an der Veranstaltung des Vereins Fehlurteil und Wiederaufnahme e. V. „Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren“.
Teilnahme am 7. Kölner Insolvenzstrafrechtstag, veranstaltet durch den Wistev-Arbeitskreises Insolvenzstrafrecht und den Ausschuss Insolvenzrecht des Kölner Anwaltvereins.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgt den Anregungen der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten – den Sanierungsgeschäftsführer einer später insolventen Kapitalgesellschaft – wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gemäß § 153 StPO ein.
Die Staatsanwaltschaft Aachen stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten, einen ehemaligen Geschäftsführer einer später in die Insolvenz gefallenen Kapitalgesellschaft, wegen des Verdachts des Kreditbetrugs und anderer Delikte gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf schließt sich nach über 3-jährigem Ermittlungsverfahren dem Vorschlag der Verteidigung an und stellt das Ermittlungsverfahren gegen die Mandantin wegen des Vorwurfs der Einkommensteuerhinterziehung gegen Zahlung einer Geldauflage von 15.000 € ein.
Teilnahme an der Veranstaltung der SteuerberaterAkademie Düsseldorf: „Das neue Stiftungsrecht und die Besteuerung von Stiftungen“.
Teilnahme an der Veranstaltung von Juristische Fachseminare: „Latente Steuern und andere kryptische Positionen im Jahresabschluss“.
Teilnahme an der Veranstaltung des Düsseldorfer Anwaltvereins: „Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht".
Teilnahme an der Veranstaltung der Juristischen Fachseminare: „Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Gesellschafter und Berater in der Krise der haftungsbeschränkten Gesellschaften“.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts: „Kapitalaufbringung und -erhaltung in der Insolvenz der GmbH“.
Das Finanzamt Mühlacker schließt sich den Ausführungen der Einspruchsbegründung im Haftungsverfahren an und widerruft den Haftungsbescheid gegen den Mandanten als Geschäftsführer einer insolventen Kapitalgesellschaft über rund 180.000 € ersatzlos.
Teilnahme an der Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts: „Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der höchstrichterlichen Rechtsprechung".
Teilnahme an der Veranstaltung der SteuerberaterAkademie: „Geldwäscheprävention in der Steuerberaterpraxis“.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgt den Argumenten der Verteidigung und stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten als Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Teilnahme an der wistros-Jahrestagung in Osnabrück: „Deutschland – Paradies für Geldwäscher oder Regulierungswahnsinn?“
Abschluss eines Autorenvertrags mit Walter de Gruyter GmbH zur Übernahme der Kommentierung „Strafrechtsschutz“ in der 10. Auflage des Großkommentars Bruck/Möller, VVG, Band 6.